Das Grundsatzprogramm


Vorwort

 
„Es ist besser, hohe Grundsätze zu haben, die man befolgt, als noch höhere, die man außer acht lässt.“  (Albert Schweitzer)
 
Dieses Grundsatzprogramm erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Endgültigkeit, sondern dient der FWG zur Orientierung bei den notwendigen politischen Entscheidungen, die sie vor immer neue und veränderte Aufgaben stellt und stellen wird.  Diese Aufgaben erfordern keine dogmatischen Vorgaben, sondern dynamische Richtlinien.
 
Es wird daher  -  schon auf Grund der politischen Veränderungen, die durch die FWG selbst bewirkt werden  -  immer wieder notwendig sein, einzelne Punkte innerhalb des Grundsatzprogramms zu ergänzen, zu verändern oder zu streichen.  Es ist ein Programm, erstellt von lernfähigen Menschen für lernfähige Menschen.
 
an den Seitenanfang


Unabhängigkeit und Verantwortung
 
„Nichts in der Welt ist so gefürchtet wie der Einfluss von Männern, die geistig unabhängig sind.“  (Albert Einstein)
 
Die FWG ist eine selbständige politische Organisation.  Sie ist unabhängig von Weisungen oder übergeordneten Strukturen, von Ideologien und von politischen, philosophischen oder religiösen Weltanschauungen.
 
Die FWG ist jederzeit gesprächsbereit für alle Bürger und Unternehmen, ihre Organisationen, Vereine und Gruppen, sofern diese keine undemokratischen, extremistischen oder gewalttätigen Ziele verfolgen.  Sie lässt sich jedoch nicht für deren Ziele instrumentalisieren, sondern prüft in jedem Fall, ob sich das gewünschte Engagement mit ihren eigenen Grundsätzen vereinbaren lässt.
 
Die FWG ist ausschließlich ihren Mitgliedern und Wählern verantwortlich.  In dieser Verantwortung und zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit bei jeder einzelnen politischen Entscheidung im Verlauf einer Wahlperiode lehnt die FWG Zusammenschlüsse mit anderen politischen Gruppierungen ab, auch in Form von Koalitionen oder Fraktionsgemeinschaften.  Sie setzt in ihrer politischen Arbeit bewusst auf wechselnde Mehrheiten, um sich von Fall zu Fall ohne unangebrachte Rücksichtnahme auf eine andere Organisation so entscheiden zu können, wie sie es in der Öffentlichkeit zu tun vorgibt.
 
Um ihrer Glaubwürdigkeit willen erfüllt die FWG, wenn ihre Position keine Mehrheit findet, die Funktion einer konstruktiven Opposition unter ständiger Information und Einbeziehung der Öffentlichkeit.
 
an den Seitenanfang


Zweck des Grundsatzprogramms
 
„Es gibt nämlich Menschen, die an Unklarheiten ihr Gefallen haben und es als lästig empfinden, wenn sie sich auf eine Begriffserklärung festlegen sollen.“  (Francis Bacon)
 
Dieses Programm soll möglichst klar erkennbar machen, nach welchen Kriterien die FWG Entscheidungen trifft und in Zukunft treffen wird.  Die FWG will dadurch möglichst viele Bürger ermutigen, sich mit ihren Zielen zu identifizieren und sich in den Reihen der FWG ebenfalls für diese Ziele zu engagieren.
 
an den Seitenanfang


Freiheit und Verantwortung des Bürgers

„Verantwortlich ist man nicht nur für das, was man tut, sondern auch für das, was man nicht tut.“  (Laotse)
 
Die FWG setzt sich für die größtmögliche Freiheit des einzelnen Bürgers ein.  Das bedeutet insbesondere, diese Freiheit seitens der Kommune nicht mehr als für die Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben und die Funktion des gemeinschaftlichen Lebens notwendig durch Pflichten, Vorschriften und finanzielle Belastungen einzuschränken.
 
Dem Maß der Freiheit des Einzelnen entspricht aber auch der Grad seiner bürgerlichen Verantwortung für die Gemeinde.  Der Bürger, der von den Aktivitäten der Einrichtungen, Verbände und Vereine der Gemeinde profitiert und von ihnen Problemlösungen erwartet ohne sich selbst in angemessenem Umfang aktiv an diesen Lösungen zu beteiligen, entmündigt sich selbst und ist Teil der heutigen und zukünftigen Probleme.
 
Für die FWG geht Eigenverantwortlichkeit vor Einflussnahme durch Verwaltung und Gemeindeleitung.  Sie bietet den Bürgern die Möglichkeit, in ihren Reihen auf Probleme und Defizite in der Gemeinde aufmerksam zu machen, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und diese politisch durchzusetzen.
 
an den Seitenanfang


Verwaltung
 
„Die Verwaltung darf man nicht unter die Lupe nehmen, weil sie sonst noch größer wird.“  (Wolfram Weidner, dt. Journalist)
 
Die FWG sieht die Verwaltung und Leitung der Gemeinde als von den Bürgern und Unternehmen finanziertes, den Bürgern und der Wahrheit verpflichtetes und im Auftrag der Bürger vom Rat zu kontrollierendes Dienstleistungsunternehmen, nicht als Obrigkeit, der die Bürger zu dienen hätten.
 
Die FWG achtet bei Entscheidungen von Verwaltung, Leitung und Rat der Gemeinde auf wirtschaftliche Haushaltsführung.  Beratungen und Entscheidungen sind, soweit gesetzlich zulässig, in jedem Fall öffentlich vorzunehmen.  Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei allen Vorgängen sind wesentliche Anliegen der FWG.
 
an den Seitenanfang


Finanzen
 
„Wenn man Geld nicht ausgibt, was man nicht hat, nennt man das Realismus.“  (Manfred Rommel, 1974 - 1996 OB Stuttgart)
 
Ein ausgeglichener Haushalt ist eine Grundforderung der FWG.  Ausgaben der Gemeinde sind auf das Notwendige zu beschränken und als Investitionen für die Bürger der Gemeinde zu betrachten.  Dabei sind insbesondere die Folgekosten solcher Investitionen zu berücksichtigen.  Eine Verschuldung der Gemeinde ist in jedem Fall zu vermeiden.
 
Folgekosten heutiger Ausgaben bestimmen wesentlich die Steuerbelastung der Bürger und die Investitionsfähigkeit der Gemeinde in der Zukunft.  Deshalb verlangt die FWG, die Handlungsfähigkeit und Planungssicherheit durch angemessene Rücklagen sicher zu stellen.
 
Ausgaben für Prestigeobjekte („Ratsherrendenkmäler“) sowie Projekte von Interessengruppen, soweit sie nicht der Allgemeinheit dienen, sind nicht Aufgabe der Gemeinde und werden - unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage - von der FWG abgelehnt.
 
an den Seitenanfang


Steuern und Abgaben
 
„Ein König richtet das Land auf durch Recht; wer aber viel Steuern erhebt, richtet es zu Grunde.“  (Salomo)
 
Steuern und Abgaben sind Eigentum der Bürger und Unternehmen, das diese dem Rat und der Gemeindeleitung zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellen.  Die FWG erwartet von Rat und Gemeindeleitung höchstes Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit diesem Eigentum.
 
Es ist jede vertretbare Möglichkeit zu nutzen, die finanzielle Belastung der Bürger und Unternehmen durch gemeindliche Ausgaben zu vermindern und niedrig zu halten.  Vermeidbare Ausgaben mit den daraus folgenden überhöhten Steuer- und Abgabenforderungen betrachtet die FWG als eine Enteignung der Bürger und Unternehmen, die die FWG im Rat und in der Öffentlichkeit stets ablehnen wird.
 
Gleichzeitig fordert die FWG die Bürger und Unternehmen der Gemeinde auf, durch Eigeninitiative und Eigenleistung, Übernahme von Ehrenämtern und Funktionen in der Gemeinde einen eigenen Beitrag zur Verminderung der Ausgaben der Gemeinde zu leisten.
 
an den Seitenanfang


Gewerbe
 
„Der ärmste Mensch ist der, der keine Beschäftigung hat.“  (Albert Schweitzer)
 
Die FWG sieht die Gemeinde, ähnlich einem Unternehmen im Markt, im Wettbewerb mit anderen Gemeinden.  Von ihrem Erfolg in diesem Wettbewerb hängt die Ansiedlung und der Verbleib von Unternehmen ab, die einen wesentlichen Teil der der Gemeinde zu gute kommenden Steuerzahlungen erbringen.
 
Weiter hängt davon die Zahl der für die Bürger ohne weite Anfahrt erreichbaren Arbeitsplätze und die Menge der für die Zukunft der Jugendlichen entscheidend wichtigen Ausbildungsplätze ab.
 
Deshalb setzt sich die FWG dafür ein, durch wirtschaftlichen Umgang mit den finanziellen Ressourcen und klugen Investitionen in die Infrastruktur der Gemeinde Anreize für die Ansiedlung neuer und Expansion bestehender Unternehmen in der Gemeinde zu schaffen.  Sie strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einer Infrastruktur auf möglichst hohem Niveau und einer möglichst niedrigen Steuerlast an.
 
an den Seitenanfang


Infrastruktur
 
„Man muss das Elend nicht mit dem Maul, sondern mit den Händen anpacken.“  (Hans A. Pestalozzi)
 
Die FWG wird sich für den Erhalt und eine verbesserte Ausstattung der örtlichen Schulen einsetzen.  Hierbei ist mehr als bisher die Eigeninitiative der Eltern anzuregen und zu unterstützen.
 
Die medizinische Versorgung muss für die Bürger überall in der Gemeinde sichergestellt sein.  Hierzu sollten nach Ansicht der FWG Hindernisse bei der Ansiedlung von Ärzten und Apotheken beseitigt werden.  Ausreichende und gut erkennbare Beschilderung kann in Notfällen lebensrettend sein.
 
Die Wasserversorgung ist für alle Ortsteile auf höchstmöglichem Qualitätsniveau sicherzustellen.  Wasserknappheit durch die Auswirkungen klimatischer Veränderungen ist durch angemessene Wasserbevorratung vorzubeugen.
 
Die Abwasserentsorgung muss auch bei hoher Qualität der Aufbereitung für die Bürger bezahlbar bleiben.  Hierzu muss immer wieder geprüft werden, in wie weit Investition in neue Technologien mittelfristig zu einer Entlastung bei den Abgaben führen kann.
 
Die Sicherheit der Stromversorgung darf nicht von der jeweiligen Wetterlage abhängig sein.  Auch kurzzeitige Stromausfälle verursachen erhebliche Verluste bei den Unternehmen.  Die FWG verlangt deshalb vom Stromversorger, durch geeignete Maßnahmen eine stets unterbrechungsfreie Versorgung mit Elektrizität sicher zu stellen.
 
Die Gemeindestraßen sind in gutem Zustand zu erhalten.  Erhaltungsmaßnahmen sollten Vorrang vor dem Bau neuer Straßen haben.  Bei diesen Erhaltungsmaßnahmen sollte langfristige Wirtschaftlichkeit und Haltbarkeit Vorrang vor kurzfristigen Einsparungen und der Bequemlichkeit der Durchführung haben.
 
Durch Ausbau und Pflege des Rad- und Fußwegenetzes ist die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern zu erhöhen und die Möglichkeit für Natur schonenden Tourismus zu verbessern.  Der Tourismus in der Gemeinde ist durch geeignete Werbemaßnahmen zu fördern.
 
Das Bauen und Wohnen in der Gemeinde muss ohne unnötigen Verwaltungsaufwand und unsinnige Regelungsdichte möglich sein.  Die zuständigen Verwaltungsstellen müssen in ihren Kompetenzen auf das unbedingt Notwendige begrenzt werden.  Die FWG verritt die Ansicht, die Bearbeitungszeiten durch die Verwaltungen sollten durch entsprechende Anordnungen begrenzt werden.
 
Um den Bürgern in allen Ortsteilen den bestmöglichen Zugang zu den modernen Medien zu ermöglichen, setzt sich die FWG im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Ausbau des Breitbandnetzes in der Gemeinde ein.
 
an den Seitenanfang


Verkehr
 
„Probleme lassen sich immer am besten mit anderer Leute Geld regeln.“  (Jean Paul Getty)
 
Mobilität ist eine Grundvoraussetzung des wirtschaftlichen und sozialen Lebens, insbesondere im ländlichen Raum.  Der Individualverkehr ist unverzichtbare Voraussetzung für diese Mobilität und sollte so wenig wie möglich behindert werden.  Im Interesse eines zügigen Verkehrsflusses sind auch bestehende Verkehrsbeschränkungen auf ihren Sinngehalt und ihre Effizienz zu prüfen und gegebenen Falles zu beseitigen.
 
Klare und ausreichende Hinweisschilder sind in einer Gemeinde mit vielen Ortsteilen und einem weitverzweigten Straßennetz Voraussetzung für einen flüssigen, sicheren und wirtschaftlichen Verkehrsfluss.  Die FWG wird auf einen sinnvollen Ausbau der Beschilderung achten.
 
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) kann in einer ländlich strukturierten Region den Individualverkehr nicht ersetzen.  Die Nachfrage ist vergleichsweise gering, die Kosten um so höher.  Da die Autofahrer im Vergleich zu städtischen Gebieten größere Entfernungen zurück zu legen haben, sind die von ihnen zu tragenden Kosten ohnehin relativ hoch.  Es ist daher zu prüfen, in wie weit es ihnen darüber hinaus zuzumuten ist, über ihre Steuern auch noch den ÖPNV zu subventionieren.
 
Die FWG ist der Ansicht, dass hier nach Alternativen zu suchen ist, die den ÖPNV in seiner jetzigen Form ersetzen können und wird dazu Vorschläge erarbeiten.
 
Die Sicherheit der Schulbusse und in den Schulbussen sollte verbessert werden.  Die FWG wird sich mit den Möglichkeiten und ihrer Finanzierung beschäftigen.
 
an den Seitenanfang


Sicherheit
 
„Vertraue auf Allah, aber binde dein Kamel an.“  (aus Ägypten)
 
Die Sicherheit der Bürger muss auch in einer Gemeinde mit weit auseinander liegenden Ortsteilen gewährleistet sein.  Eine ausreichende Polizeipräsenz ist sicher zu stellen, die Feuerwehren sind entsprechend auszustatten und das Rettungswesen ist weiter zu optimieren.
 
Im Bereich der Verkehrssicherheit will die FWG, dass statt der wenig sinnvollen nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen auf Durchgangsstraßen solche Kontrollen in Wohngebieten und an Schulen und Kindergärten durchgeführt werden.  Um durch Kontrollen tatsächlich ein Mehr an Sicherheit zu erreichen, sollten darüber hinaus mehr Alkoholkontrollen und Überprüfungen der Anschnallpflicht für Kinder durchgeführt werden.
 
an den Seitenanfang


Soziales
 
sozial = gesellschaftlich, die Gesellschaft betreffend (lexikalische Definition)
 
Die FWG ist sich der ständigen Veränderung gesellschaftlicher Zusammenhänge bewusst und lehnt einen doktrinären Umgang mit diesem Thema ab.
 
Sie setzt sich für stetige Verbesserungen der Lebensbedingungen und Zukunftsaussichten insbesondere der Kinder und Jugendlichen ein, wobei sie den gesellschaftlichen Veränderungen, die sich zurzeit und zukünftig im Bereich der Familie vollziehen, hohe Aufmerksamkeit widmet.  Die FWG ist aber auch der Ansicht, dass für das Wohlergehen der Kinder primär die Eltern und nicht die Kommune, der Staat oder andere Personen und Organisationen zuständig und verantwortlich sind.  Deren Zuständigkeit und Verantwortung beginnt dort, wo die Möglichkeiten der Eltern enden.
 
Die Einrichtungen der Gemeinde sollen nach Auffassung der FWG auch die besonderen Bedürfnisse der älteren Mitbürger berücksichtigen.  Die Senioren sollten aber auch, soweit sie dazu im Stande sind, der Gemeinde mit ihrer umfangreichen Erfahrung beratend zur Seite stehen.
 
Sie befürwortet die Unterstützung benachteiligter Mitbürger im Rahmen ihrer tatsächlichen Benachteiligung, erwartet aber eigenes Engagement der Unterstützten im Bereich der ihnen verbliebenen Fähigkeiten.
 
Die FWG fordert alle, die nach gesellschaftlicher Hilfestellung verlangen oder von dieser profitieren, dazu auf, sich ihren Möglichkeiten entsprechend an der gesellschaftlichen und politischen Gestaltung der Gemeinde zu beteiligen.
 
an den Seitenanfang


Kultur
 
(lat.: cultura) ist die Gesamtheit der geistigen, künstlerischen und sittlichen Errungenschaften einer Gesellschaft. (Lexikalische Definition)
 
Kultur hat gemäß Definition eine zutiefst demokratische Substanz.  Es ist nach Meinung der FWG Aufgabe der Gemeinde, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Vereinen und anderen Gruppierungen die Ausübung kultureller Aktivitäten zu ermöglichen.  Es ist nicht Aufgabe der Gemeinde, in obrigkeitsstaatlicher Weise in die kulturelle Entwicklung und Aktivität in der Gemeinde zu manipulieren.
 
Die FWG setzt sich dafür ein, dass im Rahmen geltender Gesetze auch solche Bevölkerungsgruppen Ihre Kultur pflegen können, die dem einheimischen Kulturkreis nicht angehören.  Sie ist sich jedoch bewusst, das eine Vermischung kultureller Eigenheiten („Multikulti“) langfristig nicht zum Erhalt, sondern zur Eliminierung der kulturellen Identitäten führt.
 
an den Seitenanfang


Naturschutz
 
„Die Vernunft ist ein Licht.  Davon will und soll die Natur erleuchtet, jedoch nicht in Brand gesteckt werden.“  (Giacomo Leopardi)
 
Die FWG versteht Natur nicht als etwas Statisches, dessen Zustand für alle Zeiten konserviert werden sollte, sondern als etwas Dynamisches, dass sich von Anbeginn der Zeit bis heute ebenso ständig verändert hat wie es sich von heute bis in alle Zukunft weiter verändern wird.
 
Deshalb unterstützt die FWG keine Ideologisierung des Naturbegriffes, die Veränderungen der Natur - ob tatsächlich oder angeblich durch den Menschen oder durch andere Einflüsse verursacht - prinzipiell als Katastrophe begreift, statt mit diesen Veränderungen konstruktiv umzugehen.
 
Die FWG versteht den Menschen als Teil der Natur.  Dem zu Folge ist der Natur des Menschen, zu der auch der Forschergeist, der Wunsch nach Erweiterung des Wissens, das Bedürfnis nach ständiger Weiterentwicklung und die Befriedigung anderer speziell menschlicher Bedürfnisse gehört, zu mindest der gleiche Stellenwert ein zu räumen wie anderen Teilen der Natur.
 
Da der Mensch mit den übrigen Teilen der Natur in einer komplizierten Wechselbeziehung lebt, setzt sich die FWG für einen intelligenten, auf einen für den weiteren Bestand und das Wohlbefinden der Menschen ausgerichteten Umgang mit der Natur ein.
 
an den Seitenanfang


Umwelt
 
Ursprüngliche Definition: Die Gesamtheit der von einem Lebewesen individuell wahrgenommenen Umgebung.
 
Die FWG spricht sich für einen sachlichen und konstruktiven Umgang mit dem Thema Umwelt aus.  Sie akzeptiert keine ideologische Vereinnahmung des Begriffs und daraus resultierende politische Entwicklungen, die die Demokratie abwerten und die Bürger entmündigen.
 
Aufgabe der FWG ist nicht die Konservierung oder Rückbildung der von uns wahrgenommenen Umwelt nach den Vorstellungen undemokratischer Organisationen oder selbsternannter Katastrophenpropheten, sondern eine zukunftsorientierte Gestaltung unter Berücksichtigung des gegenwärtigen und zukünftigen Wissens um die komplexen Vorgänge, die dem Menschen das Überleben in einer ihm grundsätzlich feindlichen Natur bis heute ermöglicht haben und ihm zukünftig ermöglichen werden.
 
an den Seitenanfang


Kreis, Land, Bund und EU
 
Entscheidungen, die im Kreistag, in den Parlamenten des Bundeslandes und der Bundesrepublik und in der Europäischen Union getroffen werden, betreffen häufig direkt oder indirekt auch die Gemeinden und kommunalen Einrichtungen.  Die FWG wird sich deshalb auch zu Themen äußern, die über die unmittelbare Zuständigkeit einer örtlich begrenzten Wählergemeinschaft hinaus gehen.
 
an den Seitenanfang

Beschlossen von der Hauptversammlung in Neustadt (Wied) am 11. September 2003