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Freie Wählergemeinschaft gegen Steuererhöhung FWG Neustadt sieht keinen Nutzen für die Bürger
Mehrheitlich hat sich die Freie Wählergemeinschaft Neustadt (Wied) kritisch zu der im Oktober 2003 vom Gemeinderat beschlossenen, teils massiven Erhöhung der Hundesteuer geäußert. "Unabhängig davon, ob der Einzelne nun ein Hundeliebhaber ist oder nicht, sollte die FWG entsprechend ihrem Grundsatzprogramm grundsätzlich jede Steuererhöhung für die Neustädter Bürger ablehnen, wenn nicht ein zwingender Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist nicht erkennbar." stellte der Pressesprecher der Freien Wähler, Rainer Högner (Strauscheid) klar. Die Steuer wurde für den zweiten angemeldeten Hund von 66 auf 96 Euro, ab dem dritten Hund von 84 auf 192 Euro angehoben. "Eine Anhebung auf bis zu 229 Prozent der bisherigen Steuer ist jenseits jeder Nachvollziehbarkeit." meint der Pressesprecher. Zwar wies der 2. Stellvertretende Vorsitzende Heinz Roth auf das Problem der Hundehalter hin, die ihren Hunden keinen ausreichenden Auslauf innerhalb des eigenen Grundstücks bieten können und "... die ,Tretminen' dann auf öffentliche Plätze, Nachbargrundstücke und Einfriedungen verteilen." Der Hotelier M. J. Kick aus Fernthal machte aber deutlich: "Dieses Problem besteht zwar, ist aber nicht durch Steuererhöhungen zu lösen. Kein Hund wird deswegen abgeschafft, und niemand ändert deswegen sein Verhalten. Im Gegenteil wird den rücksichtslosen Hundehaltern eher noch ein Vorwand geliefert, erst recht nicht darauf zu achten, wo ihre Tiere ihren Naturdünger hinterlassen. Schließlich zahlen sie ja für diese Hinterlassenschaften. Diese Steuer ist eine ,Rachesteuer' der Hundegegner, die alle Hundebesitzer zu zahlen haben und die nichts bewirkt, außer dass einer willkürlich ausgesuchten Gruppe der Bürger mehr Geld aus der Tasche gezogen wird. Schließlich verwendet die Gemeinde das zusätzlich eingenommene Geld ja nicht, wie in den Städten üblich, für die Reinigung der Gehwege." Kritik wurde insbesondere an den Begründungen geübt, die die Ratsfraktionen von CDU und SPD für ihr Votum abgaben. So hatte die CDU mit dem Argument zugestimmt, die Hundesteuer solle im gesamten Landkreis gleich sein. Der Pressesprecher der FWG dazu: "Seit wann ist es Aufgabe der von den Neustädter Bürgern zur Vertretung ihrer Interessen gewählten Gemeinderatsmitglieder, durch massive Anhebung von Steuern für gleich schlechte Bedingungen innerhalb des Kreisgebietes zu sorgen?" Auch die Begründung der SPD, der Gemeinderat hätte die Verantwortung, auf diese Weise für mehr Sicherheit in der Gemeinde zu sorgen, sorgte für Unverständnis in der FWG. Monika Döhnert aus Strauscheid dazu: "Dieser Grund ist widersinnig. Ich kann mich nicht erinnern, wann ich das letzte Mal ein Polizeifahrzeug in unserem Ortsteil gesehen habe. Wer außer den aufmerksamen Nachbarn und den Hundebesitzern sorgt denn wohl für Sicherheit in den Randbezirken der Gemeinde? Ich bin jedenfalls froh, dass unsere unmittelbaren Nachbarn Hundebesitzer sind. Das gibt mir ein beruhigendes Gefühl, und eine Strafsteuer dafür kann ich nicht gut heißen." Und Mathias Kick, Landwirt aus Gerhardshahn, ergänzt: "Gerade die gemeinsame Haltung mehrerer Hunde ist artgerecht und sorgt für ein gutes Befinden und Lebendigkeit der Tiere. In unserem Dorf machen sich Spitzbuben gar nicht erst die Mühe, aus dem Auto zu steigen. Jeder hat in den vergangenen Wochen über die Einbruchserie in der Eifel gehört und gelesen. Darüber sollten diejenigen, die einer Erhöhung der Hundesteuer aus Gründen der Sicherheit zugestimmt haben, einmal nachdenken." Auf die Veröffentlichung der FWG-Kritik an der Argumentation der SPD reagierte deren Gemeinderatsfraktion ausgesprochen pikiert und schob die Behauptung nach, gemeint gewesen sei lediglich den Begriff “Öffentliche Sicherheit” in Verbindung mit Kampfhunden. Abschließend befürchtet die FWG, dass die derzeitige Ratsmehrheit in der Zukunft wohl jede Möglichkeit einer Steuererhöhung nutzen würde, da man sich mit dem Bau der so genannten Kulturhalle in einen nachhaltigen finanziellen Engpass manövriert hat und nun auf jede nur denkbare Einnahmequelle angewiesen ist.
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