Wahlaussagen der Freien Wählergemeinschaften

FWG Neustadt (Wied) e. V.und
FWG der Verbandsgemeinde Asbach e. V.

zur Kommunalwahl 2004


„Ein gutes Wahlergebnis ist nicht das Ziel, sondern die Voraussetzung für Erfolge.“  Jugend und Umwelt, Wirtschaft und Sicherheit, Effizienz der Verwaltung sowie die Einmischung in Kompetenzbereiche des Landkreises  -  die Themen, mit denen sich die FWG nach der Kommunalwahl befassen will, sind vielfältig.

So will die FWG unter anderem, dass Kurse der Volkshochschule, die nur in Asbach angeboten werden, zum Teil auch in den Ortsgemeinden statt finden, damit z. B. auch Jugendliche und Senioren, die nicht über ein eigenes Fahrzeug verfügen, die Chance haben, ihre Fähigkeiten auch außerhalb der Schule weiter zu bilden.

Die Ganztagsschule wäre nur dann ein im Sinne der Jugend und der Wirtschaft sinnvolles Angebot, wenn sie in Verbindung mit einer vollständigen Überarbeitung der Lehrinhalte zu einer Verkürzung der Gesamtschulzeit und damit auch zu einer früheren Beendigung der Studienzeiten führen würde.  Ein ideologisch motiviertes Angebot der Schule als vom Steuerzahler finanzierte Verwahranstalt für Kinder, deren Eltern sich lediglich auf Kosten der Allgemeinheit ,verwirklichen' oder einen höheren Lebensstandard sichern wollen, kann nicht im Interesse der Kinder an einem gesunden Familienleben sein und damit auch nicht die Unterstützung der FWG finden.

Die FWG möchte die Jugendlichen in die Kommunalpolitik einbinden und ihre Ideen und ihre Eigenverantwortung fördern.  Das Beste, was die Verbandsgemeinde für die Jugend tun kann, ist wirtschaftliches Haushalten und eine Senkung der Umlagen, um den Ortsgemeinden mehr finanziellen Spielraum für die örtliche Jugendarbeit zu lassen.

Umweltschutz bedeutet für die Wählergemeinschaft vor allem, das Lebensumfeld der Bürger zu erhalten und weiter zu verbessern.  Dazu gehört die Sicherung einer qualitativ hochwertigen Trinkwasserversorgung und eine weiter verbesserte Abwasserentsorgung ebenso wie die Koordination von Maßnahmen zur Förderung eines umweltverträglichen Tourismus.

Sinn und Effizienz der so genannten ,alternativen Energien' hängen von ihrer Wirtschaftlichkeit und ihrem Einfluss auf den Lebensraum der Bürger ab und sollten weder durch die Steuerzahler noch durch überhöhte Verbrauchspreise finanziert werden.  Da insbesondere Windkraftanlagen über keinerlei Grundrentabilität verfügen und nur durch die finanzielle Förderung aufrecht erhalten werden, fehlt bereits der Aspekt der Wirtschaftlichkeit.  Da außerdem keine Puffermöglichkeit für die Windenergie als Voraussetzung für eine gleichmäßig zur Verfügung stehende Strommenge existiert und 16.000 Rotoren in Deutschland bereits selbst eine erhebliche Umweltbelastung darstellen, wird es in der Verbandsgemeinde Asbach keine Unterstützung der FWG für Windkraft geben.

Die wirtschaftliche Entwicklung der Verbandsgemeinde Asbach ist abhängig von den Entwicklungen in den Ortsgemeinden.  Durch konsequente Sparsamkeit soll in den kommenden Jahren eine Senkung der von den Ortsgemeinden abzuführenden Umlagen ermöglicht werden, um den Gemeinden mehr Möglichkeiten für Investitionen und Steuersenkungen zu geben.

Besonders die touristische Infrastruktur lässt in der Verbandsgemeinde Asbach trotz der landschaftlichen Vorzüge zu wünschen übrig, und selbst bestehende Einrichtungen wie Radwege stehen einem naturverträglichen Tourismus mangels ausreichender Kennzeichnung nur bedingt zur Verfügung.  Auch fehlt es an einer koordinierten Vermarktung der tourismuswirksamen Angebote der einzelnen Ortsgemeinden durch die Verbandsgemeinde.  Das größte infrastrukturelle Problem liegt aber außerhalb der Kompetenz der Verbandsgemeinde:  Der abschreckende Zustand der Kreis- und Landesstraßen schädigt nicht nur die Fahrzeuge von Bürgern und Besuchern, sondern auch die Unternehmen in der Verbandsgemeinde, die sich viel Mühe mit ihren Angeboten für Touristen und Urlauber machen.

Zur Einschränkung der Polizeipräsenz im Asbacher Raum meint die FWG, die Entscheidungen über den Einsatz von Polizeikräften  -  und damit über die Sicherheit der Bürger  -  fallen zwar auf Landesebene, aber auch eine Landesregierung muss die Verteilung ihrer Finanzmittel überdenken, wenn der Druck, den die Gemeinden ausüben, groß genug wird.  Hier kann und will die FWG der Verbandsgemeinde, wenn die Wähler ihr den Auftrag dazu geben, durch eigene Vorschläge und über die Freien Wählergruppen des Landkreises und des Landes einen erheblichen Teil des nötigen Drucks beitragen.  Die Unabhängigkeit von übergeordneten Parteistrukturen und der dadurch fehlende Zwang, auf so genannte Spitzenpolitiker Rücksicht nehmen zu müssen, prädestiniert gerade die FWG dafür, ihre Argumente wirksam vor zu bringen.

Für den Haushalt des Kreises sieht die FWG gegenwärtig keine wirklichen Konsolidierungsmöglichkeiten.  Fehlentscheidungen früherer Mehrheitskonstellationen und die stetig steigenden Lasten, die den Kommunen durch Entscheidungen auf Landes- und Bundesebene entstehen, machten dies zurzeit unmöglich. Sie sieht jedoch Möglichkeiten, durch Umschichtung von Ausgaben  -  weg von den laufenden Kosten und hin zu langfristig wirkenden Investitionen  -  zumindest für die fernere Zukunft bessere Voraussetzungen zu schaffen.  Vor allem durch intelligente Verschlankung der Kreisverwaltung bei gleichbleibendem oder sogar besserem Service für die Bürger sieht die Wählergemeinschaft Chancen, Finanzmittel frei zu setzen, die z. B. der Sanierung des Kreisstraßennetzes zu gute kommen könnten.

Auch ideologisch hoch belastete Prestige- und Tabuthemen wie der Öffentliche Personennahverkehr müssen erneut auf den Prüfstand.  Leere Busse statt schlaglochfreier Straßen können nicht im Sinne der Mehrheit der Bürger sein.

Konsequente Ausgabendisziplin und ständiges Prüfen und Korrigieren von Prioritäten sind unabdingbare Voraussetzungen für eine Begrenzung und langfristige Verminderung der Verschuldung in den kommenden Jahren.

Nur solche Investitionen können und dürfen nach Meinung der Freien Wählergemeinschaft durch weitere Verschuldung finanziert werden, die für die Bürger des Landkreises auf lange Sicht zu einer Verminderung ihrer Steuerlast führen.  Auch hier steht die Straßenrestaurierung ganz im Vordergrund, denn bei weiteren Verzögerungen werden nicht nur die Sanierungsarbeiten immer aufwändiger, sondern der Zustand vieler Kreisstraßen erfüllt bereits die Tatbestände grob fahrlässiger Verkehrsgefährdung und Sachbeschädigung.  Der Kreis kann nicht so tun, als ginge ihn ein vermeidbar zu hoher Verschleiß an den Fahrzeugen der Bürger und eine erhöhte Unfallgefahr durch einen Straßenzustand, für den sich selbst die alte DDR geschämt hätte, nichts an.

Darüber hinaus machen die Anstrengungen der Gemeinden um eine Verbesserung ihrer touristischen Infrastruktur wenig Sinn, wenn potenzielle Besucher am Zielort lediglich die Werkstatt und den Physiotherapeuten aufsuchten und sich danach nie mehr blicken lassen.

Unbedingte Voraussetzung für jede Neuverschuldung ist aber das vorherige konsequente Ausnutzen aller Einsparungsmöglichkeiten, auch wenn ihnen Partei- und Verwaltungsinteressen entgegen stehen.

Die FWG sieht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass bald nach der Kommunalwahl die Gebühren für die Abfallentsorgung angehoben werden.  In den Jahren seit Einführung der grünen Tonne hat sich jedoch in Produktion und Verpackungsindustrie viel verändert.  Es entstehen kaum noch Haushaltsabfälle, die nicht recycle- oder kompostierbar sind bzw. an den Handel zurück gegeben werden können.  Es ist daher im Einvernehmen mit den Bürgern zu prüfen, ob zur Kosteneinsparung die Möglichkeit besteht, die graue Restmülltonne nur noch in einem Turnus von vier Wochen zu leeren.  Auch das derzeitige Verwertungssystem für kompostierbare Abfälle und das Verfahren der Wertstofftrennung müssen in regelmäßigen Abständen daraufhin überprüft werden, ob es kostengünstigere Möglichkeiten gibt.

Sollte sich aus diesen Überlegungen sogar eine Möglichkeit zur Beitragssenkung ergeben, ist zunächst einmal die satzungsmäßige Ungleichbehandlung zu beseitigen, nach der z. B. Selbständige, die ein Büro ohne zusätzliches Abfallaufkommen in ihrer Wohnung haben, gegenüber den privaten Haushalten ein Mehrfaches an Entsorgungsgebühr zu zahlen haben.

Auch im Kreis Neuwied wird es in den kommenden Jahrzehnten einen höheren Anteil an Senioren geben.  Nach Meinung der FWG werden wir es dabei mit zwei Gruppen zu tun haben:  Denjenigen, denen es wirtschaftlich gut geht und die wir durch eine optimierte Infrastruktur dazu bewegen müssen, ihren Ruhesitz nicht in bevorzugt südliche Länder zu verlegen, sondern ihre Alterseinkünfte weiterhin hier aus zu geben, und denjenigen, denen nur wenig Geld zur Verfügung steht und die sich nur durch die Wirtschaftskraft ihrer Region noch die Grundsteuer für ihr kleines Eigenheim leisten können.

Außerdem müssen wir die demographische Entwicklung beeinflussen, in dem wir uns in den Kommunen im „kinderfeindlichsten Land Europas“ darauf besinnen, dass auch Menschen Lebewesen sind, die sich nur dort fortpflanzen, wo sie sich wohl fühlen.  Sorgen wir also dafür, dass unsere Bürger sich in den Gemeinden wohl fühlen können, dann wird der Nachwuchs an Steuer-, Gebühren- und Beitragszahlern eher steigen als durch das bloße bereit Stellen von Krippen, Ganztagsschulen und anderen kostenintensiven Kinderentsorgungsstationen.


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