Die Freie Wählergemeinschaft Neustadt (Wied) e. V. ist im Ortsgemeinderat Neustadt vertreten. Wie in einem Menschenleben hat es auch bei der FWG über die Jahre hinweg Höhen und Tiefen gegeben.
Heute stellt sich die Freie Wählergemeinschaft als aktive und zukunftsorientierte Gruppe dar.
Die FWG bietet jedem unabhängigen Bürger die Möglichkeit, sachbezogen an den Lösungen der aktuellen Probleme der Gemeinde mit zu wirken. Je größer die Vielfalt an Sachverstand, Informationen, Ansichten und Meinungen ist, die sich in den Reihen der FWG findet, um so genauer können sich die Beschlüsse und Anträge der Freien Wählergemeinschaft an den tatsächlichen Bedürfnissen der Neustädter Bürgerschaft orientieren.
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Ihre Freie Wählergemeinschaft Neustadt (Wied)
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Die Freie Wählergemeinschaft Neustadt (Wied) stellt sich vor
In der FWG-Boutique finden Sie Praktisches und Dekoratives, Auffälliges und Dezentes, Dinge für den persönlichen Bedarf und für Ihre FWG, Geschenke für Nachbarn und Freunde
Beisitzer der FWG:
Mathias Kick
53577 Neustadt (Wied) - Gerhardshahn
Der Vorstand der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied): Erster Beisitzer
Beisitzer der FWG:
Heinz Kötting
53577 Neustadt (Wied) - Fernthal
Der Vorstand der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied): Zweiter Beisitzer
FWG Neustadt seit 1998 für Neubau des Bürgerhauses Fernthal aktiv
Bereits im November 1998 stellte die FWG Neustadt einen mündlichen Antrag auf Neubau eines Bürgerhauses in Fernthal.
Nach eingehenden Gesprächen mit dem Fernthaler Vereinsring war man sich zu diesem Zeitpunkt einig darüber, dass eine Lage und die Bautätigkeit innerhalb des Ortskerns nicht in Frage kam. Am 6. Mai 1999 wurde dem Antrag der FWG dann im Gemeinderat statt gegeben.
Auf ihrer Vorstandssitzung am 22. April 2000 kritisierte die FWG die zu diesem Zeitpunkt vorliegende Kostenplanung in Höhe von 1,43 Millionen € und forderte eine preisgünstigere Variante.
Weiter regte der Vorstand an, dass der Schützenverein im Obergeschoss untergebracht werden sollte und verlangte, dass die seit 70 Jahren am Ort bestehende Gastronomie als Grund- und Gewerbesteuer zahlendes Unternehmen mit ihrem Saalangebot nicht beeinträchtigt werden dürfe.
Sowohl für Fernthal wie auch für Neustadt waren Landeszuschüsse beantragt worden. Dass Landeszuschüsse letztlich doch wieder von den Gemeinden bezahlt werden, interessierte den Gemeinderat hier nicht.
Erwin Müller verwies am 9. Juni 2002 in der Presse darauf, dass die Landesmittel, die für die neue Festhalle im Neustadter Ortskern eingesetzt wurden, ohne Standortauflage zur Verfügung gestellt worden waren, so dass die Mittel auch für Fernthal hätten verwendet werden können.
Ebenfalls im Juni 2002 kritisierte der Vereinsring das schleppende Verfahren unter anderem mit dem Hinweis darauf, dass z. B. die Schützengilde schon 2001 Genehmigungsgebühren für einen Luftgewehrschießstand hatte bezahlen müssen.
Inzwischen haben die Bauvorbereitungen begonnen, der "Erste Spatenstich" wurde wahlwerbewirksam in die Tage unmittelbar vor der Wahl gelegt und die CDU hat wohl, kein Wunder nach der langen Zeit, vergessen, dass die Initiative für den Neubau des Fernthaler Bürgerhauses 1998 von der FWG aus ging und versuchte im Kommunalwahlkampf 2004 genau wie in früheren Wahlkampfzeiten, das Engagement der FWG für die Bürger als eigene Leistung dar zu stellen.
Die Freie Wählergemeinschaft hat gerade in den Fernthaler Stimmbezirken hervorragend abgeschnitten - eine Verpflichtung für zukünftig ebenso engagierten Einsatz für die Bürger.
Das alte Bürgerhaus in Neustadt (Wied)-Fernthal
Freie Wählergemeinschaft gegen Steuererhöhung
FWG Neustadt sieht keinen Nutzen für die Bürger
Mehrheitlich hat sich die Freie Wählergemeinschaft Neustadt (Wied) kritisch zu der im Oktober 2003 vom Gemeinderat beschlossenen, teils massiven Erhöhung der Hundesteuer geäußert.
"Unabhängig davon, ob der Einzelne nun ein Hundeliebhaber ist oder nicht, sollte die FWG entsprechend ihrem Grundsatzprogramm grundsätzlich jede Steuererhöhung für die Neustädter Bürger ablehnen, wenn nicht ein zwingender Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist nicht erkennbar." stellte der Pressesprecher der Freien Wähler, Rainer Högner (Strauscheid) klar.
"Eine Anhebung auf bis zu 229 Prozent der bisherigen Steuer ist jenseits jeder Nachvollziehbarkeit." meint der Pressesprecher. Zwar wies der 2. Stellvertretende Vorsitzende Heinz Roth auf das Problem der Hundehalter hin, die ihren Hunden keinen ausreichenden Auslauf innerhalb des eigenen Grundstücks bieten können, der Hotelier M. J. Kick aus Fernthal machte aber deutlich: "Dieses Problem besteht zwar, ist aber nicht durch Steuererhöhungen zu lösen. Diese Steuer ist eine ,Rachesteuer' der Hundegegner, die nichts bewirkt, außer dass einer willkürlich ausgesuchten Gruppe der Bürger mehr Geld aus der Tasche gezogen wird."
Kritik wurde insbesondere an den Begründungen geübt, die die Ratsfraktionen von CDU und SPD für ihr Votum abgaben. So hatte die CDU mit dem Argument zugestimmt, die Hundesteuer solle im gesamten Landkreis gleich sein. Der Pressesprecher der FWG dazu: "Seit wann ist es Aufgabe der von den Neustädter Bürgern zur Vertretung ihrer Interessen gewählten Gemeinderatsmitglieder, durch massive Anhebung von Steuern für gleich schlechte Bedingungen innerhalb des Kreisgebietes zu sorgen?"
Auch die Begründung der SPD, der Gemeinderat hätte die Verantwortung, auf diese Weise für mehr Sicherheit in der Gemeinde zu sorgen, sorgte für Unverständnis in der FWG. Monika Döhnert aus Strauscheid dazu: "Dieser Grund ist widersinnig. Wer außer den aufmerksamen Nachbarn und den Hundebesitzern sorgt denn wohl für Sicherheit in den Randbezirken der Gemeinde?" Und Mathias Kick aus Gerhardshahn ergänzt: "Jeder hat in den vergangenen Wochen über die Einbruchserie in der Eifel gehört und gelesen. Darüber sollten diejenigen, die einer Erhöhung der Hundesteuer aus Gründen der Sicherheit zugestimmt haben, einmal nachdenken."
Auf die Veröffentlichung der FWG-Kritik an der Argumentation der SPD reagierte deren Gemeinderatsfraktion ausgesprochen pikiert.
Abschließend befürchtet die FWG, dass die derzeitige Ratsmehrheit in der Zukunft wohl jede Möglichkeit einer Steuererhöhung nutzen würde.
Die Freie Wählergemeinschaft Neustadt (Wied) gegen Steuererhöhung
FWG: Investition in die Zukunft der Gemeinde
Veranstaltung der Freien Wählergemeinschaft Neustadt zur Jugendarbeit
NEUSTADT. Unter den Thema "Jugendarbeit in der Gemeinde Neustadt - welche Perspektiven kann die Kommunalpolitik schaffen?" führte die FWG Neustadt (Wied) eine Informations- und Diskussionsveranstaltung durch.
Repräsentanten verschiedener Vereine aus Neustadt und diverser Freier Wählergemeinschaften aus den Landkreisen Neuwied und Altenkirchen hatten sich mit der Jugendpflegerin für die Verbandsgemeinde Asbach, Jugendlichen und den Mitgliedern der FWG Neustadt zu einem regen Meinungsaustausch zusammengefunden.
Auch andere Freie Wählergemeinschaften hielten das Thema der Veranstaltung für wichtig genug, um an der Diskussion teil zu nehmen. (Links Heinz Noethen von der FWG Asbach, rechts Heinz Schwarz von der FWG Dattenberg.)
Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden der FWG, Willi Winter und einer kurzen Einführung durch Pressesprecher Rainer Högner berichtete Jugendpflegerin Alexa Musch aus der Praxis.
Hierbei wurde deutlich, dass zwar ein breites Spektrum sinnvoller Freizeitangebote für die Jugend besteht, aber damit doch nur ein Teil der Jugendlichen erreicht werden kann. Die Gründe lägen zum Einen in der Vielzahl der zur Gemeinde gehörenden, teils sehr kleinen und weit auseinander liegenden Ortsteile, die z. B. die Erreichbarkeit von regelmäßigen Jugendtreffs durch die Jugendlichen erschwerten, zum Anderen müsste sich die Kommune aber auch überlegen, wofür sie ihre begrenzten Finanzmittel ausgebe. Vieles ließe sich in den Dörfern realisieren, wenn die Gemeinde im Stande wäre, z. B. eine zusätzliche Kraft auf 400-Euro-Basis einzustellen. Alexa Musch: "Mehr als ich zur Zeit anbiete, ist einfach aus Zeitgründen nicht möglich. Ich kann jede personelle Unterstützung gebrauchen."
Auch Kirche, Jugend und Presse waren vertreten: René Gromann, Jugendleiter der evgl.
Kirchengemeinde Vettelschoß-Neustadt, jugendliche Mitglieder der Fernthaler Feuerwehr und
Claudia Heland von der Rhein-Zeitung
In der Diskussion wurde von mehreren Teilnehmern ausgeführt, dass die Probleme, die durch unbeaufsichtige Jugendliche in den Dörfern entstehen, nur zum Teil durch Freizeitangebote der Vereine, Gemeinden und Kirchen gelöst werden können. Helmut Hecking von der St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft in Rahms: "Die Jugendlichen, deren Eltern sich noch um sie kümmern und sie z. B. zu den Jugendtreffs fahren, sind ja gar nicht das Problem, sondern diejenigen, deren Eltern sich von ihrer Elternschaft und Verantwortung verabschiedet haben."
Jugendliche aus Fernthal, Mitglieder der dortigen Feuerwehr, regten für ihren Ortsteil an, das derzeitige Bürgerhaus, das ja, wenn der geplante Neubau fertig gestellt sei, keine Verwendung mehr habe, als Jugendraum zur Verfügung zu stellen. Egon Buslei, stellvertretender Vorsitzender der FWG Neustadt aus Fernthal dazu: "Der Bedarf ist da. Ich habe den Jugendlichen schon einen privaten Raum zur Verfügung gestellt, aber das kann natürlich auf Dauer nicht die Lösung sein."
(Hinten v. l.: R. Högner, Alexa Musch, W. Winter; vorne: M. Kick, P. Limbach [FWG Asbach], H. Noethen [FWG Asbach])
Nach Abschluss des offiziellen Teils der Veranstaltung konnte in vielen Einzelgesprächen festgestellt werden, dass die Teilnehmer Beiträge und Diskussion als ausgesprochen sinnvoll und informativ beurteilten, so dass die FWG Neustadt mit viel Optimismus an die Organisation der weiteren noch geplanten Veranstaltungen herangehen wird. Willi Winter: "Die Zeit und Arbeit, die wir in die Organisation dieser Veranstaltungsreihe stecken und speziell in diese Veranstaltung zum Thema ,Jugend´ gesteckt haben, sind Investitionen in die Zukunft unserer Gemeinde. Wir hoffen, damit auch andere Vereine und Verbände zu mehr Aktivität anzuregen."
Fotos: Heinz Roth
Die Freie Wählergemeinschaft Neustadt (Wied) zu Perspektiven für die Jugend in der Gemeinde Neustadt
Der Notarzt muss suchen
FWG Neustadt sieht Gefahr in der unüblichen Reihenfolge der Hausnummern "Im Marienfeld" (Strauscheid)
"Dass wir jedes Mal, wenn bei einem Paketdienst der Fahrer wechselt, den Lieferungen hinterher telefonieren müssen, ist noch das kleinere Problem." wusste ein Anwohner aus dem Wohngebiet "Im Marienfeld" im Ortsteil Strauscheid zu berichten.
"Im Marienfeld" ist eine verkehrsberuhigte Zone, und die Hausnummern folgen nicht dem üblichen Schema "Gerade Nummern auf der einen Seite, ungerade auf der anderen", sondern ziehen sich in numerischer Reihenfolge quasi "in Schlangenlinien" durch das Wohngebiet. So haben nicht nur Lieferanten und Besucher Schwierigkeiten, das richtige Haus zu finden, sondern im Ernstfall auch einmal der Notarzt oder Rettungswagen.
"Im Marienfeld wohnen auch ältere Menschen und Kinder. Wie schnell ist da einmal ein häuslicher Unfall passiert, und wenn - womöglich noch im Dunkeln - der Arzt erst lange suchen oder einen Anwohner aus dem Bett klingeln muss, um nach dem richtigen Haus zu fragen, kommt vielleicht einmal die Hilfe zu spät." befürchtete FWG-Vorstandsmitglied Mathias Kick.
Abhilfe sei recht einfach zu schaffen, meinte die FWG und schlug die Lösung vor, an jeder der drei Stichstraßen ein Schild mit den dort zu findenden Hausnummern anzubringen. "Kostengünstig und einfach", meinte Willi Winter (zu diesem Zeitpunkt noch Kassenwart der FWG).
"Eine geringe Investition für einen deutlichen Zugewinn an Sicherheit." meinte der FWG-Vorstand und stellte den bei unserer Verwaltung eben doch erforderlichen Antrag an den Gemeinderat.
Inzwischen wurden die Hinweisschilder, wenn auch kleiner und daher weniger gut sichtbar als im Vorschlag der FWG vorgesehen, montiert.
Die Freie Wählergemeinschaft Neustadt (Wied) verlangt bessere Beschilderung in Strauscheid.
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Freie Wählergemeinschaft: "Der Müll muss weg!"
FWG Neustadt fordert Kreisverwaltung zum Eingreifen auf
Immer wieder kommt es an den vom Kreis aufgestellten Altglas-Sammelbehältern zu wilden Müllablagerungen. Eine Bürgerin aus Wiedmühle bat aus konkretem Anlass die FWG Neustadt um Unterstützung.
"Zunächst war es kaum möglich, überhaupt die Zuständigkeit für dieses Problem festzustellen." berichtet der Pressesprecher der FWG, Rainer Högner (Strauscheid).
Letztlich erhielt die FWG von der Duales System Deutschland AG (DSD, “Der Grüne Punkt”) in Köln konkrete Auskunft: Nur für die Beseitigung der Wertstoffe (hier: Altglas) ist - auch auf den Stellplätzen um die Container herum - ist als Vertragspartner des DSD die Fa. Sita Wagner verantwortlich. Alles andere ist illegale Müllablagerung und fällt in die Kompetenz der für die Abfallentsorgung zuständigen Behörde.
Der FWG-Vorsitzende Willi Winter hält den derzeitigen Zustand auf den Stellplätzen für nicht akzeptabel.
In einem Schreiben wies die Freie Wählergemeinschaft nun die Behörde auf die Ablagerungen hin.
"Auch im Hinblick auf den ohnehin nur mäßigen Tourismus muss hier gehandelt werden." fügt der Fernthaler Hotelier M. J. Kick hinzu. "Schließlich stehen die meisten dieser Behälter an gut einsehbaren Plätzen. Nicht gerade eine Werbung für unsere schöne Gemeinde."
Der FWG-Vorsitzende: "Es sind nur wenige unverantwortliche Mitbürger und Mülltouristen aus angrenzenden Landkreisen, denen wir dieses Problem zu verdanken haben."
Auch unmittelbar vor dem Radwandertag "WIEDer ins TAL" 2004 musste sich die Freie Wählergemeinschaft noch kurzfristig an die Kreisverwaltung wenden, um den Neustädter Bereich des Touristik-Events von diversen Müllablagerungen befreien zu lassen. Die FWG wird dieses Thema auch zukünftig nicht aus den Augen verlieren.
Die Freie Wählergemeinschaft Neustadt (Wied) verlangt die Beseitigung wilder Müllablagerungen.
FWG Neustadt befürchtet Vernachlässigung der Ortsteile
Vorstand stellt Mängel am Bürgerhaus Fernthal fest
Bei einem Ortstermin in Fernthal Ende Juli 2003 hatte der Vorstand der Freien Wählergemeinschaft diverse Mängel am alten Bürgerhaus festgestellt.
Der Vorstand der FWG vermutete nach der Besichtigung, dass wohl schon seit langem keine Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen am Gebäude mehr vorgenommen wurden.
Ein Bürger aus Fernthal hatte als Gast bei einer Vorstandssitzung der FWG über den beklagenswerten Zustand des kommunalen Gebäudes berichtet.
FWG-Vorstandsmitglied Mathias Kick aus Gerhardshahn bemerkte: "Der Eingangsbereich ist eine richtige Stolperfalle."
Die FWG forderte die Verwaltung der Gemeinde Neustadt dringend auf, das Bürgerhaus wieder in einen ordentlichen und vor allem sicheren Zustand zu bringen. Sie befürchtet eine äußerst negative Entwicklung in den Dörfern außerhalb des Zentralortes, sobald die bisher noch gar nicht eingeplanten Folgekosten für die "Wiedparkhalle" den Gemeindehaushalt zusätzlich belasten. "Es kann doch wohl nicht angehen, dass man im Zentralort Millionen in ein sogenanntes Kulturzentrum investiert und dafür die Gebäude in den Ortsteilen, in denen die Kultur der Gemeinde in Wirklichkeit stattfindet, verrotten lässt!" meint Mathias Kick.
Die FWG wird die bestehenden Missstände weiterhin aufmerksam beobachten und die Verwaltung, wenn sie es für notwendig hält, "ständig und massiv unter Druck setzen." (M. Kick)
Bild: Zumindest äußerlich kein Schandfleck mehr in der Mitte Fernthals: Das ,alte' Bürgerhaus wurde renoviert.
Die Freie Wählergemeinschaft Neustadt (Wied) befürchtet Benachteiligung der Ortsteile.
Das Grundsatzprogramm
Dieses Grundsatzprogramm erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Endgültigkeit, sondern dient der FWG zur Orientierung bei den notwendigen politischen Entscheidungen.
Es wird daher - schon auf Grund der politischen Veränderungen, die durch die FWG selbst bewirkt werden - immer wieder notwendig sein, einzelne Punkte innerhalb des Grundsatzprogramms zu ergänzen, zu verändern oder zu streichen.
Die FWG ist eine selbständige politische Organisation. Sie ist unabhängig von Weisungen oder übergeordneten Strukturen, von Ideologien und von politischen, philosophischen oder religiösen Weltanschauungen.
Die FWG ist jederzeit gesprächsbereit für alle Bürger und Unternehmen, ihre Organisationen, Vereine und Gruppen, sofern diese keine undemokratischen, extremistischen oder gewalttätigen Ziele verfolgen. Sie lässt sich jedoch nicht für deren Ziele instrumentalisieren.
Die FWG ist ausschließlich ihren Mitgliedern und Wählern verantwortlich. In dieser Verantwortung und zur Wahrung ihrer Unabhängigkeit bei jeder einzelnen politischen Entscheidung im Verlauf einer Wahlperiode lehnt die FWG Zusammenschlüsse mit anderen politischen Gruppierungen ab.
Um ihrer Glaubwürdigkeit willen erfüllt die FWG die Funktion einer konstruktiven Opposition.
Dieses Programm soll erkennbar machen, nach welchen Kriterien die FWG Entscheidungen trifft. Die FWG will dadurch möglichst viele Bürger ermutigen, sich mit ihren Zielen zu identifizieren und sich in den Reihen der FWG ebenfalls für diese Ziele zu engagieren.
Die FWG setzt sich für die größtmögliche Freiheit des einzelnen Bürgers ein.
Für die FWG geht Eigenverantwortlichkeit vor Einflussnahme durch Verwaltung und Gemeindeleitung.
Die FWG sieht die Verwaltung und Leitung der Gemeinde als von den Bürgern und Unternehmen finanziertes Dienstleistungsunternehmen. Die FWG achtet bei Entscheidungen von Verwaltung, Leitung und Rat der Gemeinde auf wirtschaftliche Haushaltsführung. Transparenz und Nachvollziehbarkeit bei allen Vorgängen sind wesentliche Anliegen der FWG.
Ein ausgeglichener Haushalt ist eine Grundforderung der FWG. Deshalb verlangt die FWG, die Handlungsfähigkeit und Planungssicherheit durch angemessene Rücklagen sicher zu stellen. Ausgaben für Prestigeobjekte („Ratsherrendenkmäler") sowie Projekte von Interessengruppen, soweit sie nicht der Allgemeinheit dienen, sind nicht Aufgabe der Gemeinde und werden – unabhängig von der jeweiligen Haushaltslage – von der FWG abgelehnt.
Die FWG erwartet von Rat und Gemeindeleitung höchstes Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit dem Eigentum der Bürger. Vermeidbare Ausgaben mit den daraus folgenden überhöhten Steuer- und Abgabenforderungen betrachtet die FWG als eine Enteignung der Bürger und Unternehmen, die die FWG im Rat und in der Öffentlichkeit stets ablehnen wird. Gleichzeitig fordert die FWG die Bürger und Unternehmen der Gemeinde auf, durch Eigeninitiative und Eigenleistung, Übernahme von Ehrenämtern und Funktionen in der Gemeinde einen eigenen Beitrag zur Verminderung der Ausgaben der Gemeinde zu leisten.
Die FWG sieht die Gemeinde, ähnlich einem Unternehmen im Markt, im Wettbewerb mit anderen Gemeinden. Deshalb setzt sich die FWG dafür ein, durch wirtschaftlichen Umgang mit den finanziellen Ressourcen und klugen Investitionen in die Infrastruktur der Gemeinde Anreize für die Ansiedlung neuer und Expansion bestehender Unternehmen in der Gemeinde zu schaffen.
Die FWG wird sich für den Erhalt und eine verbesserte Ausstattung der örtlichen Schulen einsetzen.
Die medizinische Versorgung muss für die Bürger überall in der Gemeinde sichergestellt sein. Hierzu sollten nach Ansicht der FWG Hindernisse bei der Ansiedlung von Ärzten und Apotheken beseitigt werden.
Die FWG verlangt vom Stromversorger, durch geeignete Maßnahmen eine stets unterbrechungsfreie Versorgung mit Elektrizität sicher zu stellen.
Durch Ausbau und Pflege des Rad- und Fußwegenetzes ist die Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern zu erhöhen und die Möglichkeit für Natur schonenden Tourismus zu verbessern. Der Tourismus in der Gemeinde ist durch geeignete Werbemaßnahmen zu fördern.
Die FWG vertritt die Ansicht, die Bearbeitungszeiten durch die Verwaltungen sollten durch entsprechende Anordnungen begrenzt werden.
Um den Bürgern in allen Ortsteilen den bestmöglichen Zugang zu den modernen Medien zu ermöglichen, setzt sich die FWG im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Ausbau des Breitbandnetzes in der Gemeinde ein.
Die FWG wird auf einen sinnvollen Ausbau der Beschilderung achten.
Die FWG ist der Ansicht, dass nach Alternativen zu suchen ist, die den ÖPNV in seiner jetzigen Form ersetzen können und wird dazu Vorschläge erarbeiten.
Die Sicherheit der Schulbusse und in den Schulbussen sollte verbessert werden. Die FWG wird sich mit den Möglichkeiten und ihrer Finanzierung beschäftigen.
Im Bereich der Verkehrssicherheit will die FWG, dass Kontrollen in Wohngebieten und an Schulen und Kindergärten durchgeführt werden.
sozial = gesellschaftlich, die Gesellschaft betreffend (lexikalische Definition)
Die FWG ist sich der ständigen Veränderung gesellschaftlicher Zusammenhänge bewusst und lehnt einen doktrinären Umgang mit diesem Thema ab.
Die FWG ist der Ansicht, dass für das Wohlergehen der Kinder primär die Eltern und nicht die Kommune, der Staat oder andere Personen und Organisationen zuständig und verantwortlich sind.
Die Einrichtungen der Gemeinde sollen nach Auffassung der FWG auch die besonderen Bedürfnisse der älteren Mitbürger berücksichtigen.
Die FWG fordert alle, die nach gesellschaftlicher Hilfestellung verlangen oder von dieser profitieren, dazu auf, sich ihren Möglichkeiten entsprechend an der gesellschaftlichen und politischen Gestaltung der Gemeinde zu beteiligen.
Kultur (lat.: cultura) ist die Gesamtheit der geistigen, künstlerischen und sittlichen Errungenschaften einer Gesellschaft. (Lexikalische Definition)
Es ist nach Meinung der FWG Aufgabe der Gemeinde, im Rahmen ihrer Möglichkeiten Vereinen und anderen Gruppierungen die Ausübung kultureller Aktivitäten zu ermöglichen.
Die FWG setzt sich dafür ein, dass im Rahmen geltender Gesetze auch solche Bevölkerungsgruppen Ihre Kultur pflegen können, die dem einheimischen Kulturkreis nicht angehören. Sie ist sich jedoch bewusst, das eine Vermischung kultureller Eigenheiten („Multikulti") langfristig nicht zum Erhalt. sondern zur Eliminierung der kulturellen Identitäten führt.
Die FWG versteht Natur nicht als etwas Statisches, dessen Zustand für alle Zeiten konserviert werden sollte, sondern als etwas Dynamisches, dass sich von Anbeginn der Zeit bis heute ebenso ständig verändert hat wie es sich von heute bis in alle Zukunft weiter verändern wird. Deshalb unterstützt die FWG keine Ideologisierung des Naturbegriffes. Die FWG versteht den Menschen als Teil der Natur. Dem zu Folge ist der Natur des Menschen, zu der auch der Forschergeist, der Wunsch nach Erweiterung des Wissens, das Bedürfnis nach ständiger Weiterentwicklung und die Befriedigung anderer speziell menschlicher Bedürfnisse gehört, zu mindest der gleiche Stellenwert ein zu räumen wie anderen Teilen der Natur. Da der Mensch mit den übrigen Teilen der Natur in einer komplizierten Wechselbeziehung lebt, setzt sich die FWG für einen intelligenten, auf einen für den weiteren Bestand und das Wohlbefinden der Menschen ausgerichteten Umgang mit der Natur ein.
Umwelt - Ursprüngliche Definition: Die Gesamtheit der von einem Lebewesen individuell wahrgenommenen Umgebung.
Die FWG akzeptiert keine ideologische Vereinnahmung des Begriffs. Aufgabe der FWG ist nicht die Konservierung oder Rückbildung der von uns wahrgenommenen Umwelt nach den Vorstellungen undemokratischer Organisationen oder selbsternannter Katastrophenpropheten.
Die FWG wird sich auch zu Themen äußern, die über die unmittelbare Zuständigkeit einer örtlich begrenzten Wählergemeinschaft hinaus gehen.
Beschlossen von der Hauptversammlung in Neustadt (Wied) am 11. September 2003.
Das Programm der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied)
FWG Neustadt will Kennzeichnung und mehr Sicherheit für Radweg
"Mit hohen Kosten wurde der frühere Bahndamm zwischen Wiedmühle und Neustadt fahrradtauglich asphaltiert, und jetzt finden ihn nur Eingeweihte." kritisierte ein Radsportler aus Neustadt bei einem Ortstermin der Freien Wählergemeinschaft.
Darüber hinaus kritisierte die FWG die mangelnde Sicherheit am Wiedmühler Ende des Weges. "Besonders die Radsportler riskieren hier ihre empfindlichen Reifen." berichtete ein Mitglied. Dass dort bisher noch niemand ernsthaft zu Schaden gekommen ist, führt die FWG nur darauf zurück, dass der Weg eben nur wenigen bekannt sei.
Die Freie Wählergemeinschaft hat am 4. September 2003 beantragt, dass die Schranke beseitigt und durch einen Sperrpfosten mit Schloss ersetzt wird. Der Preis von ca. 130,00 Euro sei eine geringe Investition für ein deutliches Plus an Sicherheit, meinte die FWG.
Nach Ansicht der Freien Wählergemeinschaft kann der Rad- und Fußweg nur durch diese Maßnahmen zu einem sinnvollen Bestandteil des regionalen Wegenetzes und der touristischen Infrastruktur werden.
Die FWG wird die Angelegenheit selbstverständlich weiter verfolgen.
Die Freie Wählergemeinschaft Neustadt (Wied) zum Zustand der Radwege in der Gemeinde
Die Satzung (Auszug)
§ 1 Name, Sitz und Rechtsform
(1) Der Verein führt den Namen "Freie Wählergemeinschaft Neustadt (Wied) e. V.", im Folgetext "FWG".
(2) Die FWG ist gem. § 21 BGB in das Vereinsregister eingetragen. Sie ist eine Freie Wählergruppe im Sinne der Gesetzgebung.
(3) Der Sitz der FWG ist Neustadt (Wied).
(4) Die Tätigkeit des Vereins erstreckt sich auf das Gebiet der Gemeinde Neustadt (Wied).
(5) Die FWG ist Mitglied der Freie Wählergruppen - UFWG Verbandsgemeinde Asbach e. V. (im Folgetext "UFWG Asbach"), der FWG des Landkreises Neuwied e. V. und der FWG Rheinland-Pfalz e. V.
§ 2 Zweck
(1) Zweck der FWG ist die Einflussnahme auf die politische Willensbildung sowie die Mitgestaltung des kommunalen Lebens und der Kommunalpolitik der Gemeinde Neustadt (Wied), der Verbandsgemeinde Asbach und des Landkreises Neuwied sowie die Einflussnahme auf die Landes- und Bundespolitik nach den Grundsätzen persönlicher Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit im Interesse der Einwohner der Gemeinde Neustadt (Wied) gemäß ihrem Grundsatzprogramm.
(2) Zur Verwirklichung des Vereinszwecks stellt die FWG eine Bewerberliste für den Gemeinderat auf und beteiligt sich an den Wahlen zu den Vertretungen der Orts- und Verbandsgemeinde.
(3) Die FWG verfolgt gem. § 21 BGB keine wirtschaftlichen Zwecke. Gewinne dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile oder Zuwendungen aus Vereinsmitteln und haben keinen Anteil am Vereinsvermögen. Auslagen, die nachgewiesen und durch den Vorstand oder die Mitgliederversammlung genehmigt sind, können ersetzt werden.
Ein bei Auflösung der FWG vorhandenes Vermögen ist durch Beschluss der Hauptversammlung einem gemeinnützigen Zweck zuzuführen.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der FWG kann jede natürliche Person werden, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Neustadt eingetragen ist, dort wählbar ist, keiner anderen politischen Partei oder Wählergruppe angehört und sich zur Satzung und zum Programm der FWG bekennt.
...
(3) ... Fördermitglieder sind in der Mitgliederversamlung nicht stimmberechtigt und können dem Vorstand der FWG nicht angehören.
(4) Die Aufnahme als Mitglied erfolgt auf Antrag des Bewerbers. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand der FWG mit einfacher Mehrheit.
(5) Die Mitgliedschaft in der FWG gem. (1) oder (2) beinhaltet ebenfalls die stimmberechtigte Mitgliedschaft in der UFWG Asbach.
...
§ 5 Rechte und Pflichten des Mitglieds
...
Mitglieder der FWG, die auf Grund ihrer Mitgliedschaft in Ämter und/oder Mandate gewählt wurden, sind verpflichtet, die von ihnen übernommenen Aufgaben gewissenhaft und nach besten Kräften sowie im Sinne derer zu erfüllen, deren Wahl sie angenommen haben. ...
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
...
(4) Der Ausschluss eines Mitglieds durch Beschluss des Vorstands erfolgt, wenn sich ein Mitglied eines dem Ansehen der FWG abträglichen Verhaltens oder eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Satzung oder einen Beschluss schuldig gemacht hat.
Wird gegen ein Mitglied eine solche Beschuldigung erhoben, kann der Vorstand den Beschuldigten durch schriftliche Mitteilung mit einer Widerspruchsfrist von 14 Tagen aus der FWG ausschließen. ...
(5) Die Beendigung der Mitgliedschaft in der FWG beendet auch gleichzeitig die Mitgliedschaft in der UFWG Asbach, es sei denn, die Beendigung erfolgt durch Auflösung der FWG.
§ 7 Organe der FWG
Die Organe der FWG sind
(1) Die Hauptversammlung
a) Die Hauptversammlung ist oberstes Organ der FWG. ... Sie entscheidet auch über Ernennungen zum Ehrenmitglied oder zum Ehrenvorsitzenden sowie über eine etwaige Auflösung der FWG.
...
(2) Die Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen können jederzeit, regelmäßig oder aus aktuellem Anlass einberufen werden. Sie beschäftigen sich mit den aktuellen Themen der Kommunalpolitik und fassen Beschlüsse, soweit diese nicht unter (1) Abs. a) beschrieben sind.
(3) Der Vorstand
...
b) Der Vorstand vertritt gem. § 26 BGB die FWG rechtsgeschäftlich. ...
...
d) Vor der Abstimmung über einen Antrag hat jedes anwesende Mitglied der FWG das Recht, gehört zu werden.
...
c) Die Auflösung der FWG bedarf der Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln aller Stimmberechtigten und einer Dreiviertelmehrheit der als anwesend protokollierten, stimmberechtigten Mitglieder einer Hauptversammlung.
...
Ein weiterer Antrag auf Auflösung der FWG innerhalb der selben Vorstandsperiode wird nicht zugelassen.
...
(2) Diese Satzung wurde in der Hauptversammlung der FWG am 11. September 2003 mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung vorläufig, mit der Bescheinigung der Eintragung durch das Amtsgericht endgültig in Kraft. Sie ersetzt alle bisherigen Satzungen.
Die Satzung der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied)
Die Termine der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied)
Die Themen, die von den Bürgern unserer Gemeinde an die FWG herangetragen werden, ändern sich naturgemäß ständig. An Ihnen liegt es, womit sich Ihre FWG in der Zukunft auseinandersetzen wird, denn Sie wissen am besten, was Ihnen “auf den Nägeln brennt”.
Sie haben bei der Kommunalwahl am 13. Juni 2004 der Freien Wählergemeinschaft noch mehr Gewicht verliehen, denn auch Ihre Stimme war mit entscheidend über die Verteilung der Sitze im Gemeinderat.
Die FWG wird auch in Zukunft Ihre berechtigten Interessen im Gemeinderat, bei (und wenn nötig auch gegen) Gemeindeleitung und Verwaltung vertreten. Werden Sie selbst Mitglied in Ihrer Freien Wählergemeinschaft!
In der FWG haben Sie Ihre Stimme bei der Wahl nicht ,abgegeben' - Sie haben auch jetzt eine Stimme, und die FWG verschafft mit Ihnen gemeinsam Ihrer Stimme Gehör.
Die Themen der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied)
Die Vorstandsmitglieder der FWG stehen Ihnen gerne für Ihre Fragen, Hinweise, Anregungen und Wünsche, aber auch für Kritik zur Verfügung.
Der Vorstand der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied)
Ehrenvorsitzender der FWG:
Franz Wagner
53577 Neustadt (Wied) - Borscheid
Der Vorstand der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied): Der Ehrenvorsitzende
Fraktionsvorsitzender der FWG:
Johannes Junior, 53577 Neustadt (Wied) - Borscheid
Der Vorstand der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied): Der Fraktionsvorsitzende
Haftungsausschluss für Links
Freie Wählergemeinschaft Neustadt (Wied) e. V.
Pressestelle, Rainer Högner
53577 Neustadt (Wied) - Strauscheid
Produktion, Design und Internetservice:
HPR, Postfach 1144, 53573 Neustadt (Wied)
Verantwortlich für die Internetpräsenz der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied):
Kassenwart der FWG: Gebhard Schmidt, 53577 Neustadt (Wied) - Fernthal
Der Vorstand der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied): Der Kassenwart
Schreiben Sie der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied):
Das Presse-Center der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied)
Schriftführer und Pressesprecher der FWG: Rainer Högner, 53573 Neustadt (Wied) - Strauscheid
Der Vorstand der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied): Schriftführer und Pressesprecher
1. Stellvertetender Vorsitzender der FWG: Egon Buslei, 53577 Neustadt (Wied) - Fernthal
Der Vorstand der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied): Erster stellvertretender Vorsitzender
2. Stellvertretender Vorsitzender der FWG: Heinz Roth, 53577 Neustadt (Wied) - Fernthal
Der Vorstand der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied): Zweiter stellvertretender Vorsitzender
Vorsitzender der FWG Neustadt (Wied) und der FWG der Verbandsgemeinde Asbach: Willi Winter, 53577 Neustadt - Bühlingen
Der Vorstand der Freien Wählergemeinschaft Neustadt (Wied): Der Vorsitzende